Mietvoraussetzungen
Mindestalter des Fahrers:
21 Jahre für Autos und ATVs, 18 Jahre für Roller.
Ein gültiger Führerschein, der mindestens 1 Jahr im Besitz ist, ist erforderlich. Die Vorlage eines Ausweises oder Reisepasses sowie einer Kredit-/Debitkarte als Garantie ist verpflichtend.
Nutzungsbeschränkungen
Das Fahrzeug darf nur von der im Mietvertrag eingetragenen Person gefahren werden.
Die Überladung des Fahrzeugs mit mehr Passagieren als erlaubt ist strengstens untersagt.
Das Fahren ist nur auf befestigten, genehmigten Straßen erlaubt.
Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist streng verboten.
Folgende Verkehrsverstöße sind strengstens untersagt:
Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen,
Überfahren roter Ampeln,
Missachtung von STOP-Schildern,
Überfahren durchgezogener Doppellinien,
Fahren auf der falschen (linken) Straßenseite (außer wenn die Verkehrsbedingungen es erlauben).
Der Zugang zu folgenden Gebieten ist aufgrund unbefestigter Straßen und Sicherheitsrisiken strikt verboten:
Balos, Gramvousa, Elafonisi.
Kraftstoff – Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Kraftstoffstand wie bei der Abholung zurückgegeben werden.
Eine Verspätung von mehr als 1 Stunde führt zu zusätzlichen Gebühren.
Schäden – Unfälle – Haftung
Im Falle eines Unfalls muss der Mieter das Unternehmen und die örtlichen Behörden unverzüglich informieren.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Verstöße gegen die Mietbedingungen verursacht wurden.
Schäden an Verdecken, Dächern oder Dachmechanismen (z.B. bei Jeeps oder Cabrios) sind nicht durch die Versicherung gedeckt und werden dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt.
Versicherung
Die Basis-Haftpflichtversicherung ist bei allen Anmietungen enthalten.
Optionale Versicherungsdeckungen sind verfügbar:
CDW (Collision Damage Waiver – Teilkaskoschutz),
FDW (Full Damage Waiver – Vollkaskoschutz),
PAI (Personenunfallversicherung),
TP (Diebstahlschutz).
FDW gilt nicht in folgenden Fällen:
Verkehrsverstöße (Geschwindigkeitsüberschreitung, Überfahren roter Ampeln, STOP-Schild-Verstöße, illegales Überholen), böswillige, fahrlässige oder rücksichtlose Fahrzeugnutzung, Schäden an Verdecken, Dächern oder dem Fahrzeuginneren. In solchen Fällen reicht die Haftung des Mieters je nach Fahrzeugkategorie von 1.200 € bis 3.000 €.
Haftung des Unternehmens
Das Unternehmen haftet nicht für Verletzungen, Schäden oder Verluste, die durch unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs oder Verstöße gegen den Mietvertrag entstehen.
Buchungsstornierungen
Kostenlose Stornierung bis 48 Stunden vor der geplanten Abholzeit.
Stornierungen innerhalb von 48 Stunden werden mit 30 % des Gesamtbuchungswertes berechnet.
No-Shows werden mit 100 % der Reservierungskosten belastet.
Gebietsbeschränkungen
Fahrzeuge dürfen die Insel Kreta nicht verlassen.
ATVs und Roller sind auf nationalen Straßen nicht erlaubt.
Gerichtsbarkeit – Anwendbares Recht
Anwendbares Recht: Griechisches Recht.
Zuständige Gerichte: Heraklion, Kreta.